Nutzungsvereinbarung

1. Lieferantenportal

1.1 Die ZOLLERN GmbH & Co. KG (nachfolgend „ZOLLERN“ genannt) betreibt unter dem Domainnamen https://zollern.com/de/lieferantenportal/ für sich sowie für ihre Tochtergesellschaften (nachstehend „ZOLLERN Unternehmen“ genannt) ein Lieferantenportal (nachstehend „LP“ genannt).

1.2 Jeder Lieferant, der eine Geschäftsbeziehung mit ZOLLERN bezweckt, um eine Lieferbeziehung einzugehen, muss sich im LP registrieren. Die Vorgaben zur Nutzung des LP bestimmt allein ZOLLERN. ZOLLERN ist jederzeit berechtigt, Änderungen im LP sowie Vorgaben zur Benutzung des LP zu machen.

1.3 Angebote sowie jede andere Erklärung über das LP haben dieselbe rechtliche Wirkung wie Willenserklärungen, welche auf anderem Wege, wie beispielsweise über Telefax oder Email übermittelt werden.

1.4 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Prozesse und Handlugen mit Bezug auf das LP sowie Vertragsabschlüssen daraus und gelten für ZOLLERN und alle ZOLLERN Unternehmen ausschließlich.

1.5 ZOLLERN stellt mit dem LP eine Webbasierte Plattform zur Verfügung, über die ZOLLERN bzw. ZOLLERN Unternehmen und seine Lieferanten Informationen und Dokumente austauschen, sowie Geschäftsprozesse abwickeln. Über das LP erfolgt der Lieferantenregistrierungsprozess, werden Einkaufsvorgänge, unter anderem die Anfrage- und Angebotsabwicklung automatisiert abgewickelt.

2. Wesentliche Pflichten des Lieferanten

2.1 Um das LP nutzen zu können, bedarf es einer Registrierung durch den Lieferanten. Der Lieferant erhält für die Portalnutzung ein Passwort. Der Lieferant verpflichtet sich, das ihm übermittelte Passwort streng vertraulich zu behandeln und eine Nutzung durch unbefugte Dritte zu verhindern. Sobald dem Lieferanten ein tatsächlicher oder möglicher Missbrauch erkennbar ist, wird er ZOLLERN unverzüglich informieren. Der Lieferant erklärt weiter, dass alle und jeder seiner Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen, die Zugang zu dem LP haben, berechtigt sind, alle notwendigen und erforderlichen Erklärungen, verbindliche Willenserklärungen eingeschlossen, abzugeben.

2.2 Der Lieferant wird alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um etwaige Viren oder andere Schadsoftware daran zu hindern, sich in das LP einzuschleusen. Sollte dem Lieferanten ein derartiger Vorgang bekannt werden, informiert er ZOLLERN unverzüglich.

2.3 Der Lieferant verpflichtet, einschließlich bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und bei etwaigen, späteren Änderungen diese ZOLLERN unverzüglich anzuzeigen. Insbesondere wird der Lieferant ZOLLERN unverzüglich mitteilen, wenn der jeweils vom Lieferanten ermächtigten Mitarbeiter für den Zugang zum LP nicht mehr befugt ist.

2.4 Nach jeder Nutzung ist der durch Passwort geschützte Bereich per Logout zu verlassen.

2.5 ZOLLERN und/oder ein ZOLLERN Unternehmen ist jederzeit berechtigt, den Lieferanten von der Nutzung des LP zu sperren oder auszuschließen, wenn sich der nachvollziehbare Verdacht oder die Tatsache ergibt, dass das Passwort an unbefugte Dritte weitergegeben wurde oder das LP nicht im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung benutzt wird. Das gilt auch bei Angabe unrichtiger Daten. Des Weiteren behält sich ZOLLERN bzw. das ZOLLERN Unternehmen vor, die Registrierung aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. 2.6 Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten, insbesondere über die benannte E-Mail Adresse erreichbar ist. Sollten sich etwaige Kontaktdaten ändern, so wird er ZOLLERN bzw. das ZOLLERN Unternehmen unverzüglich davon unterrichten und sofern zulässig die entsprechenden Daten im LP aktualisieren.

2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, die vorliegenden Nutzungsbedingungen einzuhalten. Der Lieferant muss seine Nutzer auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichten.

2.8 Dem Lieferanten ist es nicht gestattet, technische Veränderungen am LP selbst vorzunehmen. Es ist ihm insbesondere untersagt, die eingerichteten Sicherheitsvorkehrungen des LP zu umgehen. Der Lieferant hat alles zu unterlassen, was das LP oder die EDV-technischen Einrichtungen von ZOLLERN bzw. einem ZOLLERN Unternehmen verändern oder beschädigen könnte.

3. Kosten des Portals bzw. der Portalnutzung

3.1 Etwaige Kosten des Lieferanten für die Nutzung des LP werden nicht ersetzt. Der Lieferant ist für alle Kosten, die mit der Nutzung und/oder Funktion seiner eigenen Kommunikationseinrichtungen einhergehen oder Kosten für sein Personal selbst verantwortlich.

3.2 Die Zurverfügungstellung des LP durch ZOLLERN ist kostenfrei.

4. Nutzungsrechte/Eigentumsrechte

4.1 ZOLLERN räumt dem Lieferanten ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und beschränktes Recht ein, die auf dem LP bereitgestellten und überlassenen Inhalte, Informationen und Dokumentationen in dem Umfang zu nutzen, wie dies vereinbart oder, falls nichts vereinbart ist, wie es dem mit der Bereitstellung und Überlassung der Inhalte, Informationen und Dokumentation durch ZOLLERN verfolgten Zweck entspricht. Es werden keine geistigen oder sonstigen Eigentumsrechte an den Inhalten des LP gewährt. ZOLLERN bzw. das jeweilige ZOLLERN Unternehmen behält sich sämtliche Rechte vor. Nutzungsrechte werden nur insoweit und solange eingeräumt als dies zur rechtmäßigen Nutzung des LP erforderlich ist.

4.2 Texte, Bilder, Grafiken und Zeichnungen auf dem LP unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt des Portals darf nicht kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die auf dem LP enthaltenen Informationen können dem Urheberrecht Dritter unterliegen. ZOLLERN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Die Nutzung dieser Informationen zu den erlaubten Zwecken geschieht auf eigene Gefahr.

5. Haftung

5.1 ZOLLERN bzw. das jeweilige ZOLLERN Unternehmen übernehmen keine Verantwortung für die durch den Lieferanten übermittelten Lieferantendaten oder anderen Informationen. Der Lieferant stellt ZOLLERN bzw. das jeweilige ZOLLERN Unternehmen auf erstes schriftliches Anfordern von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit den Lieferantendaten gegen ZOLLERN erheben.

5.2 Trotz sorgfältiger Betreibung des LP übernimmt ZOLLERN keine Gewähr für die
(auch technische) Verfügbarkeit des LP oder für die Fehlerfreiheit der im LP bereitgestellten Inhalte.

5.3 Ruft der Lieferant Daten über das LP ab und kann er bei Beachtung der im Geschäftsleben erforderlichen Sorgfalt erkennen, dass falsche oder unvollständige Daten eingestellt sind, wird er ZOLLERN unverzüglich schriftlich informieren. Unterlässt der Lieferant diese Mitteilung schuldhaft, haftet ZOLLERN oder das jeweilige ZOLLERN Unternehmen nicht für hieraus entstehende Schäden.

5.4 ZOLLERN bzw. das jeweilige ZOLLERN Unternehmen haftet, abgesehen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingend gesetzlicher Haftung, nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich aus der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder etwaiger Hard oder Softwarefehler des LP oder aus einem daraus resultierenden Datenverlust oder anderen Schäden auf den Systemen des Nutzers ergeben, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere kann eine Virenfreiheit nicht garantiert werden. Vor dem Herunterladen von Informationen und Daten wird der Lieferant aufgrund dessen für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Daten beim Benutzen des LP geschieht auf eigene Gefahr.

5.5 Der Lieferant erklärt sich mit den in § 5 genannten Regelungen ausdrücklich einverstanden.

6. Data protection/ Privacy

6. Datenschutz

6.1 ZOLLERN bzw. das jeweilige ZOLLERN Unternehmen erhebt und speichert lediglich die personenbezogenen Daten, die für die Anmeldung und Identifikation des Lieferanten oder zur Durchführung eines abgeschlossenen Vertrages unter Beachtung des geltenden
Datenschutzrechts erforderlich sind.

Datenschutz

 

7. Geheimhaltung

7.1 Der Lieferant ist verpflichtet, alle im Rahmen der Nutzung des LP erlangten Informationen und Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Der Lieferant hat alle im Zusammenhang mit der Nutzung des LP zur Kenntnis gelangten Informationen gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern.

7.2 Der Lieferant stellt sicher, dass nur diejenigen Mitarbeiter Kenntnis der vorbenannten Informationen erhalten, die notwendiger Weise Kenntnis haben müssen zum Zwecke der Nutzung des LP oder zur Durchführung eines auch daraus abgeschlossenen Vertrages.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Diese Nutzungsbedingungen können von Zeit zu Zeit durch ZOLLERN geändert werden. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Lieferanten dementsprechend auf der ZOLLERN Homepage (https://www.zollern.com/de/lieferantenportal/nutzungsvereinbarung/) bekanntgegeben und sind gültig mit Datum ihres Inkrafttretens. Es gilt jeweils die aktuellste Fassung dieser Nutzungsbedingungen, wenn dieser nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen ab ihrer Bekanntgabe auf der ZOLLERN Homepage (https://www.zollern.com/de/lieferantenportal/nutzungsvereinbarung/) seitens des Lieferanten schrift
lich widersprochen wird.

8.2 ZOLLERN bzw. das jeweilige ZOLLERN Unternehmen werden ihre allgemeine Geschäftsbedingungen, Verfahrensanweisungen, Leitfäden und Prozesse hinsichtlich Beschaffung und Lieferantenqualität und anderer Bereiche ("Mitgeltende Unterlagen") auf der ZOLLERN Homepage (https://www.zollern.com/de/lieferantenportal/mitgeltende-unterlagen/) hinterlegen. Diese Bedingungen können von Zeit zu Zeit geändert werden. Die geänderten Bedingungen werden dem Lieferanten dementsprechend bekanntgegeben und sind gültig mit Datum ihres Inkrafttretens. Es gilt jeweils die aktuellste Fassung dieser Bedingungen, wenn diesen nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab ihrer Bekanntgabe auf der ZOLLERN Homepage (https://www.zollern.com/de/lieferantenportal/mitgeltende-unterlagen/) seitens des Lieferanten schriftlich widersprochen wird.

9. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und sämtliche Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UNKaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz von ZOLLERN oder dem jeweilig bestellenden ZOLLERN Unternehmen. ZOLLERN behält sich das Recht zur Klageerhebung an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand vor.